Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 111531
Firma: Danaos Grundstücks GmbH
Sitz: Zossen
Veränderungen
HRB 111531: Danaos Grundstücks GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße ...
Veränderungen
HRB 111531: Danaos Grundstücks GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.04.2018 22:02:00
HRB 111531: Danaos Grundstücks GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 47, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2018. Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 47, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Planung, Errichtung, Sanierung, Unterhaltung, Verpachtung, Vermietung und Verwaltung von Gebäuden auf diesen Liegenschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Matteo, Peter, Rödermark, *XX.XX.XXXX; Wurm, Thomas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der G&L Danaos Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, 44145). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Matteo, Peter aus Rödermark,
Wurm, Thomas aus Frankfurt am Main