Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Homburg zum Aktenzeichen HRB 11150
Firma: ADEMOS GmbH
Sitz: Friedrichsdorf
Adresse: Wingertstraße 40, 61381 Friedrichsdorf
Löschungen von Amts wegen
HRB 11150: ADEMOS GmbH, Friedrichsdorf, Wingertstraße 40, 61381 Friedrichsdorf. ...
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HRB 11150: ADEMOS GmbH, Friedrichsdorf, Am Heegwald 9, 61381 Friedrichsdorf. Geä...
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HRB 11150: ADEMOS GmbH, Friedrichsdorf, Am Heegwald 9, 61381 Friedrichsdorf. Die...
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HRB 11150: ADEMOS GmbH, Friedrichsdorf, Am Heegwald 9, 61381 Friedrichsdorf. Nic...
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ADEMOS GmbH, Friedrichsdorf, Am Heegwald 9, 61381 Friedrichsdorf. Die Gesellscha...
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ADEMOS GmbH, Friedrichsdorf, Dillinger Straße 8 A, 61381 Friedrichsdorf. Geänder...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.12.2008 12:00:00
ADEMOS GmbH, Friedrichsdorf, Dillinger Straße 8 A, 61381 Friedrichsdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2008. Geschäftsanschrift: Dillinger Straße 8 A, 61381 Friedrichsdorf. Gegenstand: Die Unternehmensberatung, das Financial Consulting, Beteiligung an Unternehmen sowie Management von Beteiligungsgesellschaften. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Bischoff, Andrea, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ADEMOS AG mit dem Sitz in Friedrichsdorf (Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe HRB 11129). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bischoff, Andrea aus Bad Vilbel