Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 110837
Firma: Olympic PropCo GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 110837: Olympic PropCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux,...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 13.01.2022 22:00:00
HRB 110837: Olympic PropCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung eingereicht worden.An der grenzüberschreitenden identitätswahrenden Sitzverlegung / Formwechsel sind beteiligt:die Olympic PropCo GmbH mit Satzungssitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, unddie alleinigen Gesellschafter der Olympic PropCo GmbH, die Olympic AIF 1 S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée) nach Luxemburger Recht mit Sitz in 4, rue Jean Monnet, L-2180 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg unddie Olympic AIF 2 S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée) nach Luxemburger Recht mit Sitz in 4, rue Jean Monnet, L-2180 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg.2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung / Formwechsel beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die Nummer der EintragungenDie Olympic PropCo GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 110837.Die Olympic AIF 1 S.à r.l. ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (registre de commerce et des sociétés de Luxembourg) unter Nummer B214650.Die Olympic AIF 2 S.à r.l. ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (registre de commerce et des sociétés de Luxembourg) unter Nummer B214654.3. neue Rechtsform, neue Firma und neuer Sitz der Gesellschaft Die Olympic PropCo GmbH wird formgewechselt in eine Sociéte à responsabilité limitée nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Die Olympic PropCo GmbH wird künftig unter der Firma Olympic PropCo S.à r.l. ihren Satzungs- und Verwaltungssitz in 4, rue Jean Monnet, L-2180 Luxembourg, Großherzogtum Luxemburg, haben und eingetragen werden im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (registre de commerce et des sociétés de Luxembourg). 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung / Umwandlung beteiligten Gesellschaft sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.Soweit die Gläubiger der Olympic PropCo GmbH nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ist ihnen nach Maßgabe des § 122j UmwG analog Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag, an dem der Sitzverlegungs- und Umwandlungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Sitzverlegung / Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach Bekanntmachung des Sitzverlegungs- und Umwandlungsplans im Handelsregister der Olympic PropCo GmbH entstanden sind. Sofern die Gläubiger der Olympic PropCo GmbH ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG analog geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der Olympic PropCo GmbH c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, eingeholt werden. Der Minderheitsgesellschafter Olympic AIF 1 S.à r.l. hat bereits erklärt, in dem noch zu beurkundenden Sitzverlegungs- und Umwandlungsbeschluss (Zustimmung der Gesellschafterversammlung) unwiderruflich auf ein Abfindungsangebot sowie auf die Klage gegen die Wirksamkeit des Sitzverlegungs- und Umwandlungsbeschlusses und auf die Geltendmachung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung nach § 196 UmwG analog zu verzichten, so dass weitere Hinweise für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich sind. 5. Angebot an Gesellschafter und GläubigerDie Gesellschafter und Gläubiger der Olympic PropCo GmbH können der Olympic PropCo GmbH spätestens fünf (5) Arbeitstage vor dem Tag der Beurkundung des Sitzverlegungs- und Umwandlungsbeschlusses Bemerkungen zu dem Sitzverlegungs- und Umwandlungsplan übermitteln.6. SolvenzerklärungEs wird erklärt, dass kein Grund zur Annahme besteht, dass die Olympic PropCo GmbH nach Wirksamwerden der Umwandlung nicht in der Lage sein wird, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen.Veränderungen
HRB 110837: Olympic PropCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux,...