Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 110784
Firma: Kölner Straße 12 Grundstücks GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 110784: Kölner Straße 12 Grundstücks GmbH, Frankfurt am Main, Westendstraße ...
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HRB 110784: Kölner Straße 12 Grundstücks GmbH, Frankfurt am Main, Liebigstraße 5...
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HRB 110784: Kölner Straße 12 Grundstücks GmbH, Frankfurt am Main, Liebigstraße 5...
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HRB 110784: Kölner Straße 12 Grundstücks GmbH, Frankfurt am Main, Liebigstraße 5...
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Veröffentlichung vom 26.01.2018 22:01:00
HRB 110784: Kölner Straße 12 Grundstücks GmbH, Frankfurt am Main, Liebigstraße 53, 60323 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2017. Geschäftsanschrift: Liebigstraße 53, 60323 Frankfurt am Main. Gegenstand: der Erwerb, die Entwicklung, die Vermarktung und langfristige Verwaltung des Grundstücks Kölner Straße 12, 65760 Eschborn, sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Geschäfte. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Feldmann, Philipp, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kölner Straße 12 Grundstücks GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 48744). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.