Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 110387
Firma: Comyno Deutschland GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 110387: Comyno GmbH, Frankfurt am Main, Zimmerweg 6, 60325 Frankfurt am Main...
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HRB 110387: Comyno Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Zimmerweg 6, 60325 Frank...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.06.2018 22:01:00
HRB 110387: Comyno Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Zimmerweg 6, 60325 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Comyno Limited eingereicht worden.Im Hinblick auf die gem. §122d Satz 2 UmwG nach §10 HGB bekannt zu machenden Angaben teile ich deren Inhalt wie folgt gem. §122d Satz 3 UmwG mit:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):Die Comyno Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Companies House zur Registernummer 05885014 als übertragende Gesellschaft, sowiedie Comyno Deutschland GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 110387, übernehmende Gesellschaft.2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaften der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Comyno Ltd. auf die Comyno Deutschland GmbH die folgenden Rechte zu (§122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Comyno Deutschland GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. §22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Comyno Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift Zimmerweg 6, 60325 Frankfurt am Main, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des §22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Comyno Deutschland GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft (Comyno Ltd.) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist, (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterEs existieren keine Minderheitsgesellschafter, sämtliche Anteile beider Gesellschaften werden von Herrn Markus Büttner gehalten. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Comyno Deutschland GmbH angefordert werden.Neueintragungen
HRB 110387: Comyno Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, Zimmerweg 6, 60325 Frank...