Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Homburg zum Aktenzeichen HRB 11034
Firma: EGC EUROGROUP Consulting AG
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Thurn und Taxis Platz 6, 60313 Frankfurt am Main
Löschungen
EGC EUROGROUP Consulting AG, Bad Homburg v. d. Höhe, Thurn und Taxis Platz 6, 60...
Veränderungen
EGC EUROGROUP Consulting AG, Bad Homburg v. d. Höhe, Hessenring 89, 61348 Bad Ho...
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EGC EUROGROUP Consulting AG, Bad Homburg v. d. Höhe, Hessenring 89, 61348 Bad Ho...
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EGC EUROGROUP Consulting AG, Bad Homburg v. d. Höhe, Hessenring 89, 61348 Bad Ho...
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EGC EUROGROUP Consulting AG, Bad Homburg v. d. Höhe, (Hessenring 89, 61348 Bad H...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.06.2008 12:00:00
EGC EUROGROUP Consulting AG, Bad Homburg v. d. Höhe (Hessenring 89, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe). Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.03.2008. Die Unternehmensberatung, insbesondere die Top-Management-Beratung sowie die Erweiterung eines europaweiten Netzes von gleichgelagerten Beratungsunternehmen und Zusammenarbeit mit den EUROGROUP-Beratungsunternehmen in Europa. 73.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Engelhardt, Hans-Jürgen, Schondorf, *XX.XX.XXXX; Dr. Krönung, Hans-Dieter, Kelsterbach, *XX.XX.XXXX; Schnabel, Jörg, Kelkheim, *XX.XX.XXXX; Ther, Michael, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Hackenberg, Wolfgang, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EGC EUROGROUP Consulting GmbH mit dem Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe HRB 7313). Der Vorstand ist durch Satzung vom 17.03.2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25.06.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 27.000,00 EUR gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Krönung, Hans-Dieter aus Kelsterbach,
Engelhardt, Hans-Jürgen aus Schondorf,
Hackenberg, Wolfgang aus Frankfurt am Main,
Schnabel, Jörg aus Kelkheim,
Ther, Michael aus Frankfurt am Main