Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 110223
Firma: Nomura Financial Products Europe GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 110223: Nomura Financial Products Europe GmbH, Frankfurt am Main, Rathenaupl...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 20.12.2018 12:53:00
HRB 110223: Nomura Financial Products Europe GmbH, Frankfurt am Main, Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Nomura Nederland N.V. eingereicht worden.An der Verschmelzung sind beteiligt:Als übertragende Gesellschaft die Nomura Nederland N.V., eine nach niederländischem Recht gegründete und bestehende Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) mit Sitz in Amsterdam, die Niederlande;Als übernehmende Gesellschaft die Nomura Financial Products Europe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:Die Nomura Nederland N.V. ist im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 33133999 eingetragen;Die Nomura Financial Products Europe GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 110223 eingetragen.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:Bei der übertragenden Nomura Nederland N.V ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 2:316 DCC. Gemäß der gesetzlichen Regelung muss mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eine geforderte Sicherheitsleistung für die Befriedigung der Forderung eines Gläubigers der übertragenden Gesellschaft anbieten oder die Befriedigung der Forderung auf andere Weise garantieren. Dies gilt nicht, falls die Forderung des Gläubigers auf andere Weise hinreichend gesichert ist oder falls die finanziellen Verhältnisse der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine geringere Sicherheit für die Befriedigung bieten als die finanziellen Verhältnisse der übertragenden Gesellschaft vor der Verschmelzung. Jeder Gläubiger kann durch Petition beim für die übertragende Gesellschaft zuständigen niederländischen Amtsgericht in Amsterdam (die Niederlande) unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Veröffentlichung des gemeinsamen Verschmelzungsplanes in einer niederländischen Tageszeitung und dem niederländischen Staatsanzeiger durch die Gesellschaften widersprechen. Das Amtsgericht hat die Petition abzuweisen, wenn der Antragsteller nicht glaubhaft macht, dass die finanziellen Verhältnisse der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung geringere Sicherheit für die Befriedigung der Forderung bieten und unangemessene Sicherheit gewährt wurde. Bei der übernehmenden Nomura Financial Products Europe GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Nomura Financial Products Europe GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Nomura Financial Products Europe GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Nomura Financial Products Europe GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG). Gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Nomura Financial Products Europe GmbH (z. Hd. Herrn Frank Zeitz, Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt am Main) schriftlich geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung muss binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Nomura Financial Products Europe GmbH geltend gemacht werden. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:Die Nomura Holdings Europe plc mit Sitz in London ist die alleinige Gesellschafterin aller an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften. Dementsprechend gibt es weder bei der übertragenden Gesellschaft Nomura Nederland N.V. noch bei der übernehmenden Gesellschaft Nomura Financial Products Europe GmbH Minderheitsgesellschafter, so dass insoweit die nach § 122d S. 2 Nr. 4 UmwG erforderlichen Hinweise auf die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern entfallen.Die Gesellschafter der Nomura Financial Products Europe GmbH können binnen eines Monats nach Beschlussfassung Klage gegen die Wirksamkeit des Beschlusses gem. § 14 UmwG erheben. Vorliegend befinden sich jedoch alle Anteile der Nomura Financial Products Europe GmbH in der Hand der Nomura Holdings Europe plc, die beabsichtigt, der Verschmelzung mit Beschluss nach Ablauf der gesetzlichen Fristen zuzustimmen. Ein Schutz der Rechte von Minderheitsgesellschaftern kommt vorliegend deshalb nicht in Betracht.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: Nomura Financial Products Europe GmbH, z. Hd. Herrn Frank Zeitz, Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt am Main.Veränderungen
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