Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 110170
Firma: BMC Overseas GmbH
Sitz: Erlenbach a.Main
Löschungen
HRB 110170: BMC Overseas GmbH, Frankfurt am Main, c/o Cordenka Holding GmbH, Gla...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 08.05.2019 22:01:00
HRB 110170: BMC Overseas GmbH, Frankfurt am Main, c/o Cordenka Holding GmbH, Glanzstoffstraße (Industrie Center Obernburg), 63784 Obernburg. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Tireinvest B.V. eingereicht worden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma BMC Overseas GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main HRB 110170, Amtsgericht Frankfurt am MainAls alleinvertretungsbefugter Bevollmächtigter der BMC Overseas GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main überreiche ich in der Anlage den Entwurf des Verschmelzungsplans betreffend die Verschmelzung der Tireinvest B.V. mit satzungsgemäßem Sitz in Haarlemmermeer, Niederlande und Adresse in Strawinskylaan 3127 (8. Etage), 1077 ZX Amsterdam, die Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister der Handelskammer unter Nummer 53609743, als übertragende Gesellschaft mit der BMC Overseas GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland als aufnehmende Gesellschaft. Bei der Tireinvest B.V. handelt es sich um eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht. Die Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der §§ 122a ff. deutsches UmwG sowie der Artikel 2: 309 bis 2: 333 1 des niederländischen Zivilgesetzbuches (Burgerlijk Wetboek).Namens der aufnehmenden deutschen BMC Overseas GmbH bitten wir nach §§ 122d, 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 10 HGB um Bekanntmachung der nach § 122d UmwG erforderlichen Angaben. Hierzu teilen wir folgenden Inhalt der bekannt zu machenden Angaben gemäß § 122d Satz 3 UmwG mit:1. Es wird gebeten, einen Hinweis gemäß §§ 122d, 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 10 HGB bekannt zu machen, wonach der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind beteiligta) als übertragende Gesellschaft die Tireinvest B.V., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts, mit satzungsgemäßem Sitz in Haarlemmermeer, Niederlande und Adresse in Strawinskylaan 3127 (8. Etage), 1077 ZX Amsterdam, die Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister der Handelskammer unter Nummer 53609743,b) als aufnehmende Gesellschaft die BMC Overseas GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, mit satzungsgemäßem Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland und Adresse in Eschersheimer Landstraße 60-62, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland.3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im niederländischen Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter Nummer 53609743,b) Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 110170.4. a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergsellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die übertragende Tireinvest BV hat keine Minderheitsgesellschafter, sodass die Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden BMC Overseas GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten BMC Overseas GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen BMC Overseas GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen BMC Overseas GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus result ierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der BMC Overseas GmbH unter deren Geschäftsanschrift Eschersheimer Landstraße 60-62, 60322 Frankfurt am Main geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden BMC Overseas GmbH gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.c) Gläubiger der übertragenden Tireinvest BV werden Gläubiger der BMC Overseas GmbH.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden niederländischen Tireinvest B.V. ergeben sich aus den Art. 2:333e Abs. 1c und 2:316 des niederländischen Zivilgesetzbuches (Burger lijk Wetboek). Nach Art. 2:316 Abs. 1 und Abs. 2 des niederländischen Zivilgesetzbuches (Burger lijk Wetboek). können Gläubiger Sicherheiten für die Erfüllung ihrer Forderungen verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger bereits angemessen gesichert ist oder wenn die finanzielle Situation der Aufnehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine Schlechterstellung im Hinblick auf die Gewährung von Sicherh eiten für die Erfüllung der Forderung bedeutet. Bis einen Monat nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans und dessen Hinterlegung können die Gläubiger durch entsprechenden Antrag bei Gericht (zuständig ist das Gericht in dem Bezirk, in dem sich der Satzungssitz der übertragenden Gesellschaft befindet) Widerspruch gegen den Verschmelzungsplan erheben, wobei die Sicherheit zu bezeichnen ist, die der Gläubiger verlangt.Unter der folgenden Geschäftsanschrift der Tireinvest B.V. können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden: Tireinvest B.V., Haarlemmermeer, Niederlande und Adresse in Strawinskylaan 3127 (8. Etage), 1077 ZX Amsterdam, die Niederlande.München, den 2. Mai 2019BMC Overseas GmbHLöschungen
HRB 110170: BMC Overseas GmbH, Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 60-62...
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HRB 110170: BMC Overseas GmbH, Frankfurt am Main, c/o SCUR24 Holding GmbH, Schwa...
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HRB 110170: SCUR-Alpha 222 GmbH, Frankfurt am Main, c/o SCUR24 Holding GmbH, Sch...