Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 109650
Firma: AMG Mining GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Langheinrichstraße 1, 94051 Hauzenberg
Veränderungen
HRB 109650: AMG Mining GmbH, Frankfurt am Main, Langheinrichstraße 1, 94051 Hauz...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.09.2017 22:01:00
HRB 109650: AMG Mining GmbH, Frankfurt am Main, Langheinrichstraße 1, 94051 Hauzenberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2017. Geschäftsanschrift: Langheinrichstraße 1, 94051 Hauzenberg. im Inland und Ausland der Betrieb von Graphitbergwerken und sonstigen Bergwerksunternehmen, ferner die Gewinnung, Aufbereitung, Veredelung, Verarbeitung und Verwertung von Graphit und anderen Bodenschätzen sowie Handel mit derartigen Erzeugnissen sowie Erwerb und Halten entsprechender Beteiligungen im Inland und im Ausland. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Antel, Hans-Detlef, Ruhstorf, *XX.XX.XXXX; Müller, Torben, Ellerstadt, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Petersen, Susanne, Salzweg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AMG Mining AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 98015). Mit der AMG Invest GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 89293) als herrschendem Unternehmen ist am 05.06.2012 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 06.06.2012 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Antel, Hans-Detlef aus Ruhstorf,
Müller, Torben aus Ellerstadt,
Petersen, Susanne aus Salzweg