Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 108591
Firma: Westendcarree GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen
HRB 108591: Westendcarree GmbH, Frankfurt am Main, c/o Estama Gesellschaft für R...
Veränderungen
HRB 108591: Westendcarree GmbH, Frankfurt am Main, c/o Estama Gesellschaft für R...
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HRB 108591: Westendcarree GmbH, Frankfurt am Main, The Squaire 18, Am Flughafen,...
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HRB 108591: Westendcarree GmbH, Frankfurt am Main, The Squaire 18, Am Flughafen,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.05.2017 22:01:00
HRB 108591: Westendcarree GmbH, Frankfurt am Main, The Squaire 18, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.2017. Geschäftsanschrift: The Squaire 18, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main. 2.1 Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne von §§ 234, 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB. Gegenstand des Unternehmens ist das Haben und Halten einer in 60322 Frankfurt am Main, Grüneburgweg 16-18, Im Trutz 55 belegenen Gewerbeimmobilien ("Immobilie") sowie deren Vermietung zum Zwecke der Fruchtziehung. 2.2 Die Gesellschaft kann Gegenstände erwerben und Verträge abschließen, die zur Bewirtschaftung der Immobilie erforderlich sind. 2.3 Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben, insbesondere darf sie mit Ausnahme der Immobilie keine Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis KAGB und keine Beteiligungen an anderen Immobiliengesellschaften im Sinne des §§ 234, 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB werben. 2.4 Die Gesellchaft ist berechtigt, Darlehen unter Berücksichtigung der kapitalrechtlichen Beschränkungen und der Anlagebedingungen der AIF-Spezial-Sondervermögen (wie in § 3.4 definiert) aufzunehmen, hierbei ist die Höhe der Kreditaufnahme auf 50 % des jeweils zuletzt von dem von der Triuva Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit der Wertermittlung beauftragten Sachverständigen festgestellten Verkehrswertes der Immobilie beschränkt. 2.5 Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, Sicherheiten (auch in Form von Grundpfandrechten) für die Darlehen unter Berücksichtigung des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB und der Anlagebedingenen der AIF-Spezial-Sondervermögen bestellen und sonstige Belastungen im Sinnde des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB vorzunehmen; hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der Verwahrstellen der AIF-Spezial-Sondervermögen zu beachten. Die Höhe der Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB dürfen 50 % des zuletzt von dem von der Triuva Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit der Wertermittlung beauftragten Sachverständigen festgestellten Verkehrswertes der Immobilie mit überschreiten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. 2.6 Die Gesellschaft ist berechtigt, Bürschaften oder Garantieversprechen für Dritte einzugehen. 2.7 Im Übrigen ist die Gesellschaft zu allen handlungen berechtigt, die der Erreichung ihres vorstehend beschriebenen Zweckes förderlich sind, soweit diese nach dem KAGB und den jeweiligen Anlagebedingen der AIF-Spezial-Sondervermögen für Immobilien-Gesellschaften zulässig sind. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoberg, Wenzel Rochus Benedikt, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Linker, Irmgard, Bad Homburg v.d. Höhe, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Westendcarree GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 48024). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hoberg, Wenzel Rochus Benedikt aus Wiesbaden,
Linker, Irmgard aus Bad Homburg v.d. Höhe