Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 107866
Firma: WCM Handelsmärkte X GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 107866: WCM Handelsmärkte X GmbH, Frankfurt am Main, Bleichstraße 64-66, 603...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.03.2017 22:01:00
HRB 107866: WCM Handelsmärkte X GmbH, Frankfurt am Main, Bleichstraße 64-66, 60313 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2016. Geschäftsanschrift: Bleichstraße 64-66, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Handelsmärkten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mokroß, Ivo Joachim, Berlin, *XX.XX.XXXX; Struckmeyer, Ralf, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bensel, Max, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Thömmes, Timo, Mainz, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch grenzüberschreitende formwechselnde Umwandlung der TPL Glauchau S.à r.l. mit dem Sitz in Luxemburg (luxemburgisches Handelsregister Nummer 123105). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bensel, Max aus Hamburg,
Mokroß, Ivo Joachim aus Berlin,
Struckmeyer, Ralf aus Frankfurt am Main,
Thömmes, Timo aus Mainz