Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 107370
Firma: HIGHSTREET V PropCo I GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: c/o dhpg Stössel, Schmitz & Blattner GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 107370: HIGHSTREET V PropCo I GmbH, Frankfurt am Main, c/o dhpg Stössel, Sch...
Vorgänge ohne Eintragung
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HRB 107370: HIGHSTREET V PropCo I GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Heuss-Allee 7...
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HRB 107370: HIGHSTREET V PropCo I GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.01.2017 22:01:00
HRB 107370: HIGHSTREET V PropCo I GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2016. Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Immobilien aller Art, die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Vermietung und Verpachtung eigenen und fremden Grundeigentums sowie der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Stammkapital: 2.200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kunz, Ronald Justus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kristensen City-Immobilien I AG mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 95162 B). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.