Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 106640
Firma: FE IPF Bedburg GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 106640: FE IPF Bedburg GmbH, Frankfurt am Main, Ulmenstraße 37 - 39, 60325 F...
Veränderungen
HRB 106640: FE IPF Bedburg GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 5, 60313 F...
Veränderungen
HRB 106640: FE IPF Bedburg GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 5, 60313 F...
Veränderungen
HRB 106640: FE IPF Bedburg GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 5, 60313 F...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.10.2016 22:01:00
HRB 106640: FE IPF Bedburg GmbH, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2016. Geschäftsanschrift: An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögen, insbesondere in Deutschland, der direkte und indirekte Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Vermögensgegenständen, insbesondere Immobilien, sowie alle Geschäfte, die mit diesem Gegenstand verbunden sind. Eine genehmigungsbedürftige Tätigkeit nach dem KWG wird nicht ausgeübt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Diehl, Jürgen, Köln, *XX.XX.XXXX; Hansen, Sebastian, Carrières-sur-Seine / Frankreich, *XX.XX.XXXX; Konečný, Martin, Prag / Tschechische Republik, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der FE IPF GmbH & Co. Bedburg KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 30729). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Diehl, Jürgen aus Köln,
Hansen, Sebastian aus Carrières-sur-Seine / Frankreich,
Konečný, Martin aus Prag / Tschechische Republik