Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 106479
Firma: schneider+schumacher Städtebau GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Poststraße 20 A, 60329 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 106479: schneider+schumacher Städtebau GmbH, Frankfurt am Main, Poststraße 2...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.09.2016 22:00:00
HRB 106479: schneider+schumacher StädteBau GmbH, Frankfurt am Main, Poststraße 20 A, 60329 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2016. Geschäftsanschrift: Poststraße 20 A, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Betreiben von Nebengeschäften gewerblicher Art, die die Tätigkeit von Architekten unterstützen, aber selbst keine Architektentätigkeit beinhalten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schneider, Till, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Schumacher, Michael, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Wendt, Joachim, Darmstadt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der schneider+schumacher StädteBauProjekte GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 44539). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schneider, Till aus Frankfurt am Main,
Schumacher, Michael aus Frankfurt am Main,
Wendt, Joachim aus Darmstadt