Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 106039
Firma: SIKINOS Immobilien GmbH
Sitz: Nürtingen
Veränderungen
HRB 106039: SIKINOS Immobilien GmbH, Eschborn, Hauptstraße 131 - 137, 65760 Esch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.08.2016 22:02:00
HRB 106039: SIKINOS Immobilien GmbH, Eschborn, Hauptstraße 131 - 137, 65760 Eschborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2016. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 131 - 137, 65760 Eschborn. Gegenstand: Erwerb, Halten, Verkauf, Verwaltung, insbesondere die Vermietung von Immobilien und Grundstücken, der Erwerb, das Halten und das Betreiben von Photovoltaik-Anlagen sowie damit in Einklang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klein, Christoph, Mainz, *XX.XX.XXXX; Preiß, Stefan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Schnabel, Susanne, Kelkheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schindler, Manuela, Bockenem, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SIKINOS GmbH & Co. Immobilien KG mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 44078). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Klein, Christoph aus Mainz,
Preiß, Stefan aus Frankfurt am Main,
Schindler, Manuela aus Bockenem,
Schnabel, Susanne aus Kelkheim