Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 10603
Firma: Precision Dispensing Solutions Europe GmbH
Sitz: Hattersheim am Main
Adresse: Schulstr.33, 65795 Hattersheim am Main
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HRB 10603: Precision Dispensing Solutions Europe GmbH, Hattersheim am Main, Schu...
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Berichtigungen
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Precision Dispensing Solutions Europe GmbH, Hattersheim am Main, Schulstr.33, 65...
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Precision Dispensing Solutions Europe GmbH, Hattersheim am Main, Schulstr.33, 65...
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Deutsche Präzisions-Ventil Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hattersheim am...
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Deutsche Präzisions-Ventil Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hattersheim am...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 08.08.2011 12:00:00
Deutsche Präzisions-Ventil Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hattersheim am Main, Schulstr.33, 65795 Hattersheim am Main. Die Gesellschaft hat einen Entwurf des Verschmelzungsplans vom 18.07.2011 beim Handelsregister eingereicht. Gemäß § 122d UmwG werden folgende Angaben bekanntgemacht.1.) Die übernehmende Gesellschaft ist die Deutsche Präzisions-Ventil GmbH, mit Sitz in Hattersheim am Main, die übertragende Gesellschaft ist die Precision Valve Italia S.p.A. eine nach italienischem Recht gegründete und bestehende Aktiengesellschaft, mit Sitz in Vermezzo, Italien. 2.) Die Deutsche Präzisions-Ventil GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 10603. Die Precision Valve Italia S.p.A. ist eingetragen im Unternehmensregister Mailand unter der Nummer 00847650157 3.) Zur Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften ergeht der folgende Hinweis: Den Gläubigern der Deutsche Präzisions-Ventil GmbH ist Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Deutsche Präzisions-Ventil GmbH als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der DPV gem. § 122 a Abs. 2 iVm. § 22 Abs.1 Satz 3 UmwG Art auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfaßt keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muß. Der zu sichernde Anspruch muß deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Schulstraße 33, 65795 Hattersheim am Main geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so daß eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Sicherheitsleitung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft gefordert werden muß.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter können am Sitz der Gesellschaft, Schulstraße 33, 65795 Hattersheim am Main, kostenlos eingeholt werden. Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, deren Ansprüche vor der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans im Unternehmensregister gem. Art. 2503 italienischer Commercial Code entstanden sind, können gemäß und mit den Wirkungen des Art. 2503 Abs.2 italienischer Civil Code, unbeschadet der Ausnahmen nach Art. 2503 Abs.1 italienischer Civil Code, gegen die Verschmelzung Widerspruch einlegen. Weitere Informationen zu den Modalitäten für die Ausübung der Recht der Gkäubiger und der Minderheitengesellschafter können Gläubiger kostenfrei bei Precision Valve Italia S.p.A. unter der Geschäftsanschrift Via Ravello 1/3 20080 Vermezzo erhalten. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitengesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Veränderungen
Deutsche Präzisions-Ventil Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hattersheim am...
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