Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 105492
Firma: YOUNIQ GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 105492: YOUNIQ GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower ...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
HRB 105492: YOUNIQ GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.06.2016 22:01:00
HRB 105492: YOUNIQ GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower 185, 60327 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2016. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower 185, 60327 Frankfurt am Main. Gegenstand: ist der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Immobilien und/oder Geschäftsanteilen von Immobiliengesellschaften. Gegenstand des Unternehmens ist des Weiteren der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und/oder Unternehmen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kersting, Alexander, Neu-Isenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der YOUNIQ AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 99284). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kersting, Alexander aus Neu-Isenburg