Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 105407
Firma: CBRE Global Investors Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 105407: CBRE Global Investors Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main...
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HRB 105407: CBRE Global Investors Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt ...
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Veröffentlichung vom 21.06.2017 22:01:00
HRB 105407: CBRE Global Investors Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35 - 37, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2016 mit Nachtrag vom 20.04.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 9 (Aufsichtsrat) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung der nachstehend aufgeführten Investmentvermögen (kollektive Verrmögensverwaltung). 2. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende Investmentvermögen: 2.1 Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) die in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b), d), e) und f) KAGB genannten, b) Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB sowie c) Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB, soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt. 2.2 Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB - welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) die in § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b), d), e) und f) KAGB genannten; b) Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 Buchstabe a) und Nr. 6 KAGB; c) Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB, soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; 2.3 Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die nach ihren Anlagebedingungen das bei ihnen angelegte Geld in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland; b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; c) zu Liquiditätszwecken Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a) KAGB; d) zu Liquiditätszwecken Vermögensgegenstände nach § 253 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b) und Nr. 5 KAGB, soweit jeweils ihr Wert fünf Prozent des Wertes des jeweiligen Investmentvermögens nicht übersteigt; e) zu Liquiditätszwecken Vermögensgegenstände gemäß §§ 194 und 195 KAGB; f) zu Absicherungszwecken Derivate; g) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, soweit von den betreffenden geschlossenen AIF in der Durchschau ebenfalls ausschließlich Vermögensgegenstände entsprechend den Ziffern a) bis g) erworben werden. 2.4 EU-AIF und ausländische AIF, die den unter §§ 2.1 bis 2.3 aufgeführten Investmentvermögen entsprechen und ausschließlich in die dort genannten Vermögensgegenstände investieren. 2.5 Daneben betreibt die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) die Verwaltung einzelner, nicht in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), jedoch nur insoweit als sich diese Tätigkeit auf Vermögensgegenstände bezieht, die die Gesellschaft für eines ihrer Investmentvermögen erwerben dürfte; b) der Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen sowie c) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 2.6 Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 2.7 Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 2.8 Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen redaktionell berichtigt, nun: Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. Die Gesellschaft wir durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.Neueintragungen
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