Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 104801
Firma: SLTJ GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 104801: SLTJ GmbH, Frankfurt am Main, Rehainer Straße 14, 06917 Jessen. Die ...
Veränderungen
HRB 104801: SLTJ GmbH, Frankfurt am Main, Rehainer Straße 14, 06917 Jessen. Die ...
Veränderungen
HRB 104801: SLTJ GmbH, Frankfurt am Main, Rehainer Straße 14, 06917 Jessen. Nich...
Veränderungen
HRB 104801: SLTJ GmbH, Frankfurt am Main, Rehainer Straße 14, 06917 Jessen. Mit ...
Veränderungen
HRB 104801: SLTJ GmbH, Frankfurt am Main, Rehainer Straße 14, 06917 Jessen. Die ...
Veränderungen
HRB 104801: Blitz F16-39 GmbH, Frankfurt am Main, Rehainer Straße 14, 06917 Jess...
Veränderungen
HRB 104801: Blitz F16-39 GmbH, Frankfurt am Main, Rehainer Straße 14, 06917 Jess...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.08.2016 15:25:00
HRB 104801: Blitz F16-39 GmbH, Frankfurt am Main, Rehainer Straße 14, 06917 Jessen. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft eingereicht worden.Zur vorbezeichneten Registerakte wird gemäß § 122 d UmwG der Verschmelzungsplan zwischen der Holding Blanc Bleu 3 S.à r.l. mit dem Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg) und der Blitz F16-39 GmbH mit dem Sitz in Frankfurt a.M. (U.R.Nr. 1615/2016 des Notars Hartmut Pfeifer, St. Wendel) eingereicht, mit der Bitte, die Hinweisbekanntmachung gemäß § 122 d UmwG zu publizieren und dem Einreichenden sowie dem beglaubigenden Notar eine Kopie dieser Veröffentlichung zu überlassen.Namens der aufnehmenden deutschen Blitz F16-39 GmbH wird nach §§ 122d, 122a Abs. 2 i. V. m. § 61 UmwG, § 10 HGB um Bekanntmachung der nach § 122d UmwG erforderlichen Angaben gebeten. Hierzu wird folgender Inhalt der bekannt zu machenden Angaben gemäß § 122d Satz 3 UmwG mitgeteilt:Es wird gebeten, einen Hinweis gemäß §§ 122d S. 2 Nr. 1., 122a Abs. 2 i. V. m. § 61 UmwG, § 10 HGB bekannt zu machen, wonach der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist.An der Verschmelzung sind beteiligt:als übertragender Rechtsträger: Holding Blanc Bleu 3 S.à r.l. mit dem satzungsmäßigen Sitz in L-1882 Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg), eine Société à responsabilité limité (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburgals übernehmender Rechtsträger: Blitz F16-39 GmbH mit dem satzungsmäßigen Sitz in Frankfurt a.M., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandDie an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt in den Registern eingetragen:die Holding Blanc Bleu 3 S.à r.l. ist eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg unter Handelsregisternummer: B 172616die Blitz F16-39 GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 104801Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Rechte der Gläubiger der Holding Blanc Bleu 3 S.à r.l.Gem. Art. 268 Abs. 1 des luxemburgischen Gesetzes über Unternehmen vom 10. August 1915 in der aktuellen Fassung ('LSC') können die Gläubiger des übertragenden Rechtsträgers, deren Forderungen ihren Ursprung vor der Veröffentlichung der notariellen Urkunde der Gesellschafterversammlung haben, welche die Wirksamkeit der Verschmelzung gem. Art. 273 LSC feststellen, binnen zwei (2) Monaten ab dieser Veröffentlichung die Leistung von Sicherheiten für fällige oder noch nicht fällige Forderungen beantragen. Die Gläubiger müssen jedoch glaubhaft machen, dass die Verschmelzung ein Risiko für die Ausübung ihrer Rechte als Gläubiger darstellt und dass die übertragende Gesellschaft ihnen keine adäquaten Sicherheiten gewährt hat. Die Erstellung der Sicherheiten muss beim Vorsitzenden der Kammer des für den Verwaltungsbezirk des Gesellschaftssitzes des übertragenden Rechtsträgers zuständigen Tribunal d'arrondissement, welches per Handels- oder Eilverfahren tagt, beantragt werden. Der Vorsitzende wird diesem Antrag nicht stattgeben, falls, in Anbetracht der finanziellen Situation des übernehmenden Rechtsträgers nach der Verschmelzung, der Gläubiger über ausreichend Sicherheiten verfügt oder solche Sicherheiten nicht notwendig sind. Der übertragende Rechtsträger kann diesen Antrag abwenden, indem er die Forderung des Gläubigers, auch wenn es sich hierbei um eine befristete Forderung handelt, begleicht. Falls die Sicherheit nicht in der geforderten Frist erstellt wird, wird die Forderung sofort fällig.Rechte der Gläubiger der Blitz F16-39 GmbHDie Gläubiger der Blitz F16-39 GmbH genießen Gläubigerschutz nach § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG. Nach diesem ist Gläubigern der Blitz F16-39 GmbH, wenn sie binnen sechs (6) Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt a.M. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstige Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Blitz F16-39 GmbH unter deren Geschäftsanschrift Rehainer Straße 14, 06917 Jessen geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens nach sechs (6) Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Blitz F16-39 gefordert werden muss.Rechte der Minderheitsgesellschafter beider an der Verschmelzung beteiligter RechtsträgerAlleiniger Gesellschafter beider an der Verschmelzung beteiligter Rechtsträger ist die Stanzwerk Jessen GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main. Die an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger haben daher keine Minderheitsgesellschafter. Damit erübrigen sich Hinweise auf die Rechte von Minderheitsgesellschaftern bei beiden an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern.Weitere AuskünfteVollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger beider an der Verschmelzung beteiligter Rechtsträger können kostenlos eingeholt werden bei: Blitz F16-39 GmbH Herrn Dr. David Witzel Rehainer Straße 14 06917 JessenVeränderungen
HRB 104801: Blitz F16-39 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding AG, The...
Veränderungen
HRB 104801: Blitz F16-39 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding AG, The...
Veränderungen
HRB 104801: Blitz F16-39 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding AG, The...
Neueintragungen
HRB 104801: Blitz F16-39 GmbH, Frankfurt am Main, c/o Blitzstart Holding AG, The...