Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 104508
Firma: INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH
Sitz: Frankfurt am Main
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 26.07.2016 22:00:00
HRB 104508: INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Erlenstraße 2, 60325 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Styrolution Schweden AB eingereicht worden.Es wird um Bekanntmachung eines Hinweises gemäß § 10 HGB darauf gebeten, dass der gemeinsame Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist (§ 122d Satz 2 Nr. 1 UmwG).Es wird zudem um Bekanntmachung der in § 122d Satz 2 Nr. 2 bis 4 UmwG vorgesehenen Angaben gebeten. Hierzu teilen wir nachfolgend gemäß § 122d Satz 3 UmwG den Inhalt der bekannt zu machenden Angaben mit: 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die Styrolution Sweden AB, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung schwedischen Rechts mit Sitz in Trelleborg, Schweden.b) Als übernehmende Gesellschaft die INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland.2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) Die übertragenden Gesellschaft ist eingetragen im schwedischen Gesellschaftsregister (bolagsverket) mit der Registernummer 556544-8858.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter HRB 104508.3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt:a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH als übernehmender Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie (noch) nicht die Befriedigung ihrer Ansprüche verlangen können, und wenn sie zudem binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Register der INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH, Alte Straße 201, 50769 Köln, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Register der INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH gefordert werden muss. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Styrolution Sweden AB unterliegen schwedischem Recht. Die Rechte dieser Gläubiger sind in Kapitel 23 Nr. 23 des schwedischen Gesellschaftsgesetzes (Aktiebolagslag 2005:551, "ABL") geregelt. Demnach gilt Folgendes: Wenn ein (bekannter oder unbekannter) Gläubiger der Styrolution Sweden AB der Verschmelzung innerhalb der vorgegebenen Frist (im Regelfall zwei Monate) widerspricht, wird das schwedische Gesellschaftsregister (bolagsverket) die Angelegenheit dem Bezirksgericht Stockholm vorlegen. Wenn die Gesellschaften nachweisen, dass der widersprechende Gläubiger befriedigt wurde oder eine ausreichende Sicherheit für seine Forderung erhalten hat, wird das Bezirksgericht die Genehmigung erteilen, den Verschmelzungsplan zu vollziehen (Kapitel 23 Nr. 24 ABL).c) Zum Zeitpunkt der Beurkundung des gemeinsamen Verschmelzungsplans und bis zur Eintragung der Verschmelzung im Register der INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH werden bei den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften keine Minderheitsgesellschafter vorhanden sein:(1) Alleinige Gesellschafterin der übernehmenden INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH ist gegenwärtig und wird auch nach der Verschmelzung die INEOS Styrolution Group GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main sein.(2) Alleinige Gesellschafterin der übertragenden Styrolution Sweden AB ist gegenwärtig ebenfalls und wird auch nach der Verschmelzung die INEOS Styrolution Group GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main sein. Die INEOS Styrolution Group GmbH ist folglich die alleinige Gesellschafterin beider an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften. Minderheitsgesellschafter gibt es nicht. Eines Hinweises auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern bedarf es daher nicht.d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften kostenlos eingeholt werden: - INEOS Styrolution Verwaltungsgesellschaft mbH: Erlenstraße 2, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland,- Styrolution Sweden AB: c/o Advokatfirman Vinge KB, z. Hd. Herrn Sebastian Frisk, PO Box 4255, 203 13 Malmö, Schweden.Veränderungen
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