Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 103659
Firma: Hochhaus I Objekt GmbH
Sitz: Oberursel (Taunus)
Adresse: c/o btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Feldbergstraße 27 - 29, 61440 Oberursel (Taunus)
Veränderungen
HRB 103659: Hochhaus I Objekt GmbH, Frankfurt am Main, c/o Rechtsanwalt Ralph Kr...
Veränderungen
HRB 103659: Hochhaus I Objekt GmbH, Frankfurt am Main, c/o Rechtsanwalt Ralph Kr...
Veränderungen
HRB 103659: Hochhaus I Objekt GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 41, 60486 Fra...
Veränderungen
HRB 103659: Hochhaus I Objekt GmbH, Frankfurt am Main, Eschenheimer Anlage 1, 60...
Veränderungen
HRB 103659: Hochhaus I Objekt GmbH, Frankfurt am Main, Eschenheimer Anlage 1, 60...
Veränderungen
HRB 103659: Hochhaus I Objekt GmbH, Frankfurt am Main, Eschenheimer Anlage 1, 60...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 12.11.2015 22:01:00
HRB 103659: Hochhaus I Objekt GmbH, Frankfurt am Main, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2015 mit Änderung vom 10.11.2015. Geschäftsanschrift: Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main. Erwerb, die Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung des in der Neue Mainzer Straße 46-50 in Frankfurt am Main gelegenen Grundbesitzes. Zum Gegenstand gehört ebenfalls die Durchführung aller hierzu erforderlichen Investitionsmaßnahmen. 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ramm, Michael, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Doherty, Mark, Strassen / Luxemburg, *XX.XX.XXXX; Ehlinger, Jean-Christophe, Metz / Frankreich, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hochhaus I Objekt S.à r.l. & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45111). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Doherty, Mark aus Strassen / Luxemburg,
Ehlinger, Jean-Christophe aus Metz / Frankreich,
Ramm, Michael aus Königstein im Taunus