Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Homburg zum Aktenzeichen HRB 10359
Firma: Mivera Vermögensanlagen GmbH
Sitz: Wesel
Löschungen
Mivera Vermögensanlagen GmbH, Bad Homburg v.d.Höhe (Abelstraße 45, 46483 Wesel)....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.09.2006 06:50:00
Mivera Vermögensanlagen GmbH, Bad Homburg v.d.Höhe (Am Pilgerrain 15, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschtsvertrag vom 17.05.2006 mit Änderung vom 24.07.2006. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden und die Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen aller Art. Ausgenommen sind Bankgeschäfte und sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Stammkapital: 9.880.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dipl.-Oec. Büscher, Gerd, Gladbeck, *XX.XX.XXXX; Dr. Pietzke, Rudolf, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Dr. Pietzke, Rudolf, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Malkomes, Klaus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; von Hebel, Albert, Hamminkeln, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MIVERA Vermögensanlagen Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Bad Homburg v.d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 1021). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Oec. Büscher, Gerd aus Gladbeck,
Dr. Pietzke, Rudolf aus Bad Homburg v. d. Höhe,
Malkomes, Klaus aus Frankfurt am Main,
von Hebel, Albert aus Hamminkeln