Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 103388
Firma: 2G Capital Partners AG
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Große Bockenheimer Straße 50, 60313 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 103388: 2G Capital Partners AG, Frankfurt am Main, Große Bockenheimer Straße...
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HRB 103388: 2G Capital Partners AG, Frankfurt am Main, Schillerstraße 15-17, 603...
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HRB 103388: 2G Capital Partners AG, Frankfurt am Main, Schillerstraße 15-17, 603...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.10.2015 22:01:00
HRB 103388: 2G Capital Partners AG, Frankfurt am Main, Schillerstraße 15-17, 60313 Frankfurt am Main. Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.06.2015. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 15-17, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: Beratung von Fondsgesellschaften in Marketingstrategien bezüglich Marktzugang und Akquisition von Eigen- oder Fremdkapital sowie Beratung und institutionellen Investoren und die Verwaltung von Sondervermögen, soweit hierfür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist, ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Giebken, Mathias, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Golla, Dan-David, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Winter, Susan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der 2G Capital Partners GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 86714). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Giebken, Mathias aus Frankfurt am Main,
Golla, Dan-David aus Hamburg,
Winter, Susan aus Frankfurt am Main