Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gießen zum Aktenzeichen HRB 10326
Firma: Wilhelm + Kristina Stabernack Handels- und Beteiligungs GmbH
Sitz: Lauterbach (Hessen)
Adresse: Richard-Stabernack-Straße, 36341 Lauterbach (Hessen)
Veränderungen
HRB 10326: Wilhelm + Kristina Stabernack Handels- und Beteiligungs GmbH, Lauterb...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.12.2020 22:01:00
HRB 10326: Wilhelm + Kristina Stabernack Handels- und Beteiligungs GmbH, Lauterbach (Hessen), Richard-Stabernack-Straße, 36341 Lauterbach (Hessen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2020. Geschäftsanschrift: Richard-Stabernack-Straße, 36341 Lauterbach (Hessen). Gegenstand: Das Halten und/oder die Verwaltung von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die sonstige vermögensverwaltende Tätigkeit. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Rinninger, Jakob, Osnabrück, *XX.XX.XXXX; Wildies, Andrea, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wilhelm + Kristina Stabernack GmbH & Co. Handels- und Beteiligungs KG mit dem Sitz in Lauterbach (Hessen) (Amtsgericht Gießen, HRA 2827). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rinninger, Jakob aus Osnabrück,
Wildies, Andrea aus Ahrensburg