Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 102996
Firma: Talentschmiede Unternehmensberatung AG
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Weserstraße 4, 60329 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 102996: Talentschmiede Unternehmensberatung AG, Frankfurt am Main, Weserstra...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 102996: Talentschmiede Unternehmensberatung AG, Frankfurt am Main, Weserstra...
Veränderungen
HRB 102996: Talentschmiede Unternehmensberatung AG, Frankfurt am Main, Weserstra...
Veränderungen
HRB 102996: Talentschmiede Unternehmensberatung AG, Frankfurt am Main, Leipziger...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.08.2015 22:01:00
HRB 102996: Talentschmiede Unternehmensberatung AG, Frankfurt am Main, Leipziger Straße 59 a, 60487 Frankfurt am Main. Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.12.2014. Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 59 a, 60487 Frankfurt am Main. Gegenstand: Branchenübergreifende Unternehmens- und Personalberatung, der Einsatz und die Vermittlung von Studenten, Absolventen und Young Professionals als Berater, Projekt- oder IT-Dienstleister in Unternehmen, sowie die Vornahme aller diesen Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, insbesondere auch Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu gründen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Verträge mit Dritten zum Zweck der Erweiterung der Kapitalbasis zu schließen. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Rühle, Stefan, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Talentschmiede Personal- und Unternehmensberatung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46964). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Rühle, Stefan aus Wiesbaden