Veröffentlichungen vom Amtsgericht Offenbach am Main zum Aktenzeichen HRB 10285
Firma: LSG Lufthansa Service Catering und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Sitz: Neu-Isenburg
Adresse: Münchner Straße 11, 30855 Langenhagen
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HRB 10285: LSG Lufthansa Service Catering und Dienstleistungsgesellschaft mbH, N...
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Veröffentlichung vom 28.01.2013 12:00:00
LSG Lufthansa Service Catering und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 40, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 3 (Veröffentlichungen) beschlossen. Neuer Gegenstand: die Erbringung von Logistikdienstleistungen im Bereich gebrauchsfertiger Mahlzeiten insbesondere für den Luftverkehr. Dies umfasst Her- und Bereitstellung, Lagerung und Vertrieb von gebrauchsfertigen Mahlzeiten sowie von Lebens- und Genussmitteln. Die Gesellschaft kann weitere Dienstleistungen, einschließlich der gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte, erbringen sowie Hilfs- und Nebengeschäfte ausführen, die direkt oder indirekt mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, diesen zu fördern; sie kann andere, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der LSG Sky Chefs Hannover GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 45499) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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