Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 102803
Firma: Ballwanz Projektentwicklung GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Bockenheimer Landstraße 64, 60323 Frankfurt am Main
Berichtigungen
HRB 102803: Ballwanz Projektentwicklung GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer La...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.07.2015 22:01:00
HRB 102803: Ballwanz Projektentwicklung GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 64, 60323 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2015. Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 64, 60323 Frankfurt am Main. Gegenstand: a. die Projektentwicklung von Immobilien jeder Art und die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Projektentwicklung für Dritte, b. der Kauf und Verkauf von Immobilien für eigene und fremde Rechnung, c. die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr für eigene oder freme Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Berwerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, d. die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ballwanz, Rainer, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Geenen, Volker, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Ballwanz Projektentwicklung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45436). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Ballwanz, Rainer aus Frankfurt am Main,
Geenen, Volker aus Frankfurt am Main