Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 102725
Firma: Highstreet II Parking GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 102725: Highstreet II Parking GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.05.2019 22:00:00
HRB 102725: Highstreet II Parking GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Highstreet II Parking GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HRB 102725) als übertragender Rechtsträger mit der Corestate HIGHSTREET II HoldCo S.á. r.l., eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) von Luxemburg unter Nummer B192982 als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.a) Soweit die Gläubiger der Highstreet II Parking GmbH nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ist ihnen nach Maßgabe des § 122j UmwG Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs im Handelsregister der Übertragenden Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei Highstreet II Parking GmbH, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, eingeholt werden. b) Die Gläubiger der Corestate HIGHSTREET II HoldCo S.à. r.l., deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (gesetzliche Abkürzung RESA) Amtsblatt von Luxemburg entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs-)Sitz der Corestate HIGHSTREET II HoldCo S.á. r.l., befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung, im Hinblick auf das Vermögen der Corestate HIGHSTREET II HoldCo S.à. r.l. nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die Corestate HIGHSTREET II HoldCo S.à. r.l. die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der Corestate HIGHSTREET II HoldCo S.à. r.l. eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrundeliegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der Corestate HIGHSTREET II HoldCo S.à. r.l., 4, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg, eingeholt werden.c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt und sämtliche Geschäftsanteile an der übernehmenden Corestate HIGHSTREET II HoldCo S.à. r.l. von der CORESTATE HIGHSTREET II TOPCO Limited mit Sitz in St. Peter Port, Guernsey gehalten werden. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind daher nicht vorhanden.Veränderungen
HRB 102725: Highstreet II Parking GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, ...
Neueintragungen
HRB 102725: Highstreet II Parking GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, ...