Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 102661
Firma: +Pluswerk AG
Sitz: München
Veränderungen
HRB 102661: +Pluswerk AG, Frankfurt am Main, Solmsstraße 6a, 60486 Frankfurt am ...
Veränderungen
HRB 102661: +Pluswerk AG, Frankfurt am Main, Solmsstraße 6a, 60486 Frankfurt am ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.07.2015 22:00:00
HRB 102661: +Pluswerk AG, Frankfurt am Main, Solmsstraße 6a, 60486 Frankfurt am Main. Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.01.2015 mit Änderung vom 26.06.2015. Geschäftsanschrift: Solmsstraße 6a, 60486 Frankfurt am Main. Gegenstand: Entwicklung und der Handel mit IT-Produkten insbesondere im Bereich Open Source sowie die Durchführung und die Vermittlung von Aufträgen an die Aktionäre und der Aufbau sowie die Unterhaltung eines Netzwerks von inhabergeführten IT-Unternehmen. Grundkapital: 50.400,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Bauer, Stefan, München, *XX.XX.XXXX; Raphael, Hans-Jörg, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Salas Gomez, Javier Jose, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Schubert, Magnus, Bergisch-Gladbach, *XX.XX.XXXX; Weiszhaupt, Miklos, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Vorstand: Lobacher, Patrick, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der +Pluswerk GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 93723). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bauer, Stefan aus München,
Lobacher, Patrick aus München,
Raphael, Hans-Jörg aus Dortmund,
Salas Gomez, Javier Jose aus Stuttgart,
Schubert, Magnus aus Bergisch-Gladbach,
Weiszhaupt, Miklos aus Frankfurt am Main