Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 102194
Firma: MESO Digital Services GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Gutleutstraße 96, 60329 Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 102194: MESO Digital Services GmbH, Frankfurt am Main, Gutleutstraße 96, 603...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.05.2015 22:01:00
HRB 102194: MESO Digital Services GmbH, Frankfurt am Main, Gutleutstraße 96, 60329 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2015. Geschäftsanschrift: Gutleutstraße 96, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: Beratung bei der Entwicklung, Entwicklung und Prodkution von digitalen Produkten (Hard- und Software), die Beratung und Entwicklung im Bereich der Kommunikations-Design sowie die Herstellung, der Handel und Vertrieb von digitalen Produkten im Bereich der digitalen Kommunikation und von Multimedia-Produkten. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schuster, Martin, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Wollin, Mathias, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Schuster & Wollin oHG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 48274). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schuster, Martin aus Frankfurt am Main,
Wollin, Mathias aus Frankfurt am Main