Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gießen zum Aktenzeichen HRB 10208
Firma: ANSAFAMA Investments GmbH
Sitz: Schwalmtal
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.09.2020 22:00:00
HRB 10208: ANSAFAMA Investments GmbH, Schwalmtal, Am Johannesgarten 9 a, 36318 Schwalmtal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2020. Geschäftsanschrift: Am Johannesgarten 9 a, 36318 Schwalmtal. Gegenstand: Das ausschließliche Verwalten und Nutzen eigenen Grundbesitzes oder neben eigenem Grundbesitzes, eigenes Kapitalvermögen; die Betreuung von Wohnungsbauten; das Errichten und Veräußern von Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des Ersten Teils des Wohnungseigentumsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1493). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bohn, Andy, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Andy Bohn, geb. am 22.09.1969, Schwalmtal als Inhaber unter der Firma Andy Bohn Grundstückshandel e.K. mit Sitz in Schwalmtal (Amtsgericht Gießen, HRA 5063) betriebenen Unternehmens. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen aber nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bohn, Andy aus Schwalmtal