Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 101653
Firma: ACXIT Lifesciences GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Siesmayerstraße 21, 60323 Frankfurt am Main
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HRB 101653: ACXIT Lifesciences GmbH, Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 21, 6032...
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Veröffentlichung vom 09.03.2015 22:02:00
HRB 101653:ACXIT Lifesciences GmbH, Frankfurt am Main, Siesmayerstraße 21, 60323 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2015. Geschäftsanschrift: Siesmayerstraße 21, 60323 Frankfurt am Main. Gegenstand: Finanz- und Strategieberatung von Unternehmen einschließlich der Beratung bezüglich Eigenkapitalausstattung, Börseneinführung sowie Unternehmenskauf und -verkauf. Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Erlaubis bedürfen, betreibt die Gesellschaft nicht. Stammkapital: 122.791,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nestler, Klaus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Thümmler, Andreas, Rüdenau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Corporate Finance Partners CFP BioConnect AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 48303). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Nestler, Klaus aus Frankfurt am Main,
Thümmler, Andreas aus Rüdenau