Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 101614
Firma: Eurotower Verwaltungs und Beteiligungs GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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HRB 101614: Eurotower Verwaltungs und Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o ...
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Veröffentlichung vom 04.08.2016 22:01:00
HRB 101614: Eurotower Verwaltungs und Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main, THE SQUAIRE 18, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne von § 234 KAGB. Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich der Erwerb, das Halten und soweit investmentrechtlich zulässig das Verwalten von Anteilen oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften im Sinne des § 234 KAGB sowie von anderen Vermögensgegenständen, die von der TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH in ihrer Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft unmittelbar für das AIF-Spezial-Sondervermögen nach dessen Anlagebedingungen erworben werden dürfen, insbesondere, aber nicht ausschließlich im Hinblick auf die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und das Halten der Anteile der Eurotower Frankfurt GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRA 45904. 2. Die Gesellschaft darf die Beteiligung an der vorgenannten Kommanditgesellschaft nur erwerben, wenn a. die Voraussetzungen des KAGB i.V.m. den Anlagebedingungen/Anlegervereinbarungen des AIF-Spezial-Sondermögens für den Erwerb einer Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft erfüllt sind, b. der dem jeweiligen Umfang der Beteiligung der TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH entsprechende Wert der Beteiligung an der anderen Immobilien-Gesellschaft 15% des Wertes des AIF-Spezial-Sondervermögens nicht übersteigt, soweit nicht für das AIF-Spezial-Sondervermögen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Ausnahmegenehmigung nach § 244 KAGB erteilt hat oder die Regelung des § 235 Abs. 2 Nr. 3 KAGB gemäß § 284 KAGB abbedungen worden ist und c. die Beteiligung an der vorgenannten Kommanditgesellschaft vor dem Erwerb nach Maßgabe des § 235 KAGB i.V.m. den Anlagebedingungen/Anlagevereinbarungen des AIF-Spezial-Sondervermögens bewertet worden ist. 3. Soweit und solange die TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere andere Immobilien-Gesellschaften die Mehrheit des Stammkapitals an der Gesellschaft hält, bedarf jede Verfügung über die von der Gesellschaft gehaltene Beteiligung an der vorgenannten Kommanditgesellschaft der vorherigen Zustimmung durch die jeweilige Verwahrstelle des AIF Spezial-Sondervermögens.Veränderungen
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HRB 101614:Mainsee 921. V V GmbH, Frankfurt am Main, Kurt-Schumacher-Straße 18-2...
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