Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 101411
Firma: akf Ausbildungskooperation Frankfurt gGmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: c/o Michaela Fuchs, Marienstraße 10, 61440 Oberursel (Taunus)
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Veröffentlichung vom 09.02.2015 22:02:00
HRB 101411:akf Ausbildungskooperation Frankfurt gGmbH, Frankfurt am Main, Feldbergstraße 49, 60323 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2014. Geschäftsanschrift: Feldbergstraße 49, 60323 Frankfurt am Main. Gegenstand: Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere - die Entwicklung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie Seminaren, Trainingsmaßnahmen, Workshops, Lernnachmittagen und sonstigen Personalentwicklungs- und Bildungsveranstaltungen; - die Durchführung von Vorbereitungskursen für staatlich anerkannte Abschlussprüfungen in verschiedenen Ausbildungsberufen; - die Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Konzeption der unternehmensinternen Ausbildung durch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen mit unternehmensinternen Ausbildern zwecks Erfahrungsaustausches und der Vermittlung fachlicher Informationen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fuchs, Michaela, Oberursel, *XX.XX.XXXX; Gößner, Florian, Klein-Winternheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des AKF Ausbildungskooperation Frankfurt e.V. mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 13823). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fuchs, Michaela aus Oberursel,
Gößner, Florian aus Klein-Winternheim