Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 101350
Firma: AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
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Veröffentlichung vom 18.01.2017 22:01:00
HRB 101350: AWO Hessen-Süd Mitarbeiter-Unterstützungskasse GmbH, Frankfurt am Main, Kruppstraße 105, 60338 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) und eine soziale Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Körperschaftssteuergesetz (KStG). Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe der Kasse verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 Körperschaftssteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) in jeweiliger Fassung zu befolgen. 2. Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich und unabänderlich die freiwillige, einmalige, wiederholte oder laufende Gewährung von Leistungen der betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung an Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter von Unternehmen, die zum Unternehmensverbund des AWO Bezirksverbandes Hessen-Süd e.V. oder zu dessen Gliederungen ( Kreisverbände und Ortsvereine ) gehören (im Folgenden kurz "Trägerunternehmen"), nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages und nach Leistungsplänen in jeweils geltender Fassung, die auf der Grundlage dieses Gesellschaftsvertrages erstellt werden. 3. Als Mitarbeiter von Trägerunternehmen gelten Arbeitnehmer im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG und Personen, die diesen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gleichgestellt sind. Den Mitarbeitern gleichgestellt werden Personen, die auf Grund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs wie Arbeitnehmer mit unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zu behandeln sind, bzw. für Personen, für die für Zwecke des Versorgungsausgleiches im Rahmen der externen Teilung Anrechte zu Lasten des Ausgleichsverpflichteten bei einem anderen Versorgungsträger begründet werden. 4. Mitarbeiter gemäß § 2 dieses Gesellschaftsvertrages können aufgrund tarifvertraglicher oder aufgrund arbeitsvertraglicher Zusage Begünstigte der Unterstützungskasse werden.Veränderungen
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Neueintragungen
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