Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRB 100821
Firma: Messeturm PropCo GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 100821: Messeturm PropCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o Multi Development Germ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.01.2016 22:01:00
HRB 100821: Messeturm PropCo GmbH, Frankfurt am Main, c/o Multi Development Germany GmbH, Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg. Dem Registergericht wurde ein Umwandlungsvertrag eingereicht. Gemäß § 122 d UmwG in analoger Anwendung wird bekannt gemacht:Die Messeturm PropCo GmbH mit Satzungssitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 100821, wurde durch identitätswahrenden Formwechsel in eine societe a responsabilite limitee nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg umgewandelt. Die Gesellschaft führt nach Umwandlung die Firma Messeturm PropCo S.a r.l. und ist eingetragen beim Registre de Commerce et des Societes Luxembourg unter der Handelsregisternummer B 201621.Außerdem wird der Satzungs- und Verwaltungssitz der Gesellschaft nach 2 - 4 rue Eugene Ruppert, L-2453 Luxemburg, Luxemburg verlegt.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger wird Folgendes mitgeteilt:Die Rechte der Gläubiger ergeben sich analog § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, wenn sie (noch) nicht die Befriedigung ihrer Ansprüche verlangen können, und wenn sie zudem binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des grenzüberschreitenden Formwechsels in das Handelsregister analog § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den grenzüberschreitenden Formwechsels die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung des grenzüberschreitenden Formwechsels im Handelsregister analog § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung des grenzüberschreitenden Formwechsels im Handelsregister gefordert werden muss.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften kostenlos eingeholt werden: Messeturm PropCo S.a r.l., 2 - 4 rue Eugene Ruppert, L-2453 LuxemburgVeränderungen
HRB 100821:GLL Messeturm GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 603...
Neueintragungen
HRB 100821:GLL Messeturm GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 603...