Veröffentlichungen vom Amtsgericht Darmstadt zum Aktenzeichen HRB 100491
Firma: en.consol GmbH engineering consulting solutions
Sitz: Darmstadt
Adresse: De-la-Fosse-Weg 1 A, 64289 Darmstadt
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.05.2020 22:00:00
HRB 100491: en.consol GmbH engineering consulting solutions, Darmstadt, De-la-Fosse-Weg 1 A, 64289 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2019 mit Änderung vom 25.05.2020. Geschäftsanschrift: De-la-Fosse-Weg 1 A, 64289 Darmstadt. Gegenstand: Analyse, Begleitung, Absicherung und Steuerung von Bauprojekte, insbesondere die Übernahme von Kostengarantien, einschließlich aller damit verwandten Gebiete. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft die Beratung bei der Implementierung von Projektfinanzierungen, Risikoanalysen, Risikomanagement, Projektmanagement und Projektentwicklung für Projekte aus Industrie, Logistik, Immobilien und Rohstoffhandel, einschließlich deren Umsetzung, an. Die Gesellschaft übt keine genehmigungspflichtigen Geschäfte aus. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gaus, Hans Martin, Darmstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der en.consol AG engineering consulting solutions mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 92702). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gaus, Hans Martin aus Darmstadt