Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fulda zum Aktenzeichen HRA 6002
Firma: Giebel Tief- und Straßenbau KG
Sitz: Eiterfeld
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.04.2017 22:00:00
HRA 6002: Giebel Tief- und Straßenbau KG, Eiterfeld, Leibolzgraben 12, 36132 Eiterfeld. (ist die Durchführung von Straßen-, Tief- und Kanalarbeiten nebst verwandten Bautätigkeiten. Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen oder diesen zu fördern. Die Gesellschaft darf sich auf verwandten Gebieten betätigen. Sie kann zu diesen Zwecken Zweigniederlassungen errichten, andere Unternhemen gründen, erwerben oder sich an Unternehmen beteiligen, jeweils im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Leibolzgraben 12, 36132 Eiterfeld. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Bestellt als Persönlich haftender Gesellschafter: Kirstgen, Dieter, Mayen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Biedenbach, Bernd, Hünfeld, *XX.XX.XXXX; Hau, Christoph, Eiterfeld, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Giebel, Christine Elisabeth, Hohenroda, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Giebel Tief- und Straßenbau AG mit dem Sitz in Eiterfeld (Amtsgericht Fulda, HRB 6391). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Biedenbach, Bernd aus Hünfeld,
Giebel, Christine Elisabeth aus Hohenroda,
Hau, Christoph aus Eiterfeld,
Kirstgen, Dieter aus Mayen