Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRA 50031
Firma: Registra Securita Trust LLC & Co. KG
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: c/o Servicing Advisors Deutschland GmbH, Grüneburgweg 16-18, 60322 Frankfurt am Main
Löschungen
HRA 50031: Registra Securita Trust LLC & Co. KG, Frankfurt am Main, c/o Servicin...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.02.2018 00:02:00
HRA 50031: Registra Securita Trust LLC & Co. KG, Frankfurt am Main, c/o Servicing Advisors Deutschland GmbH, Grüneburgweg 16-18, 60322 Frankfurt am Main. (Verwaltung des eigenen Vermögens sowie das treuhänderische Halten von Darlehensforderungen nebst zugehöriger Sicherheiten, insbesondere Grundpfandrechte, sowie alle Tätigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen. Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind, werden nicht ausgeübt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: c/o Servicing Advisors Deutschland GmbH, Grüneburgweg 16-18, 60322 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Delphi I LLC, New York / USA - Vereinigte Staaten (Delaware Corporate Registry 3910218). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Registra Securita Trust GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 74169). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.