Veröffentlichungen vom Amtsgericht Friedberg zum Aktenzeichen HRA 4904
Firma: Hess Natur-Textilien GmbH & Co. KG
Sitz: Butzbach
Adresse: Marie-Curie-Straße 7, 35510 Butzbach
Veränderungen
HRA 4904: Hess Natur-Textilien GmbH & Co. KG, Butzbach, Marie-Curie-Straße 7, 35...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.12.2020 22:00:00
HRA 4904: Hess Natur-Textilien GmbH & Co. KG, Butzbach, Marie-Curie-Straße 7, 35510 Butzbach. (Handel mit Naturtextilien und Waren auf biologischer Grundlage.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 7, 35510 Butzbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Hess Natur Holding GmbH, Butzbach (Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 7536), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Götz, Patrick, Köln, *XX.XX.XXXX; Schneider, Kathrin, Butzbach, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Pöttner, Christina, Rabenau, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hess Natur-Textilien GmbH mit dem Sitz in Friedberg/Hessen, (Amtsgericht Friedberg, HBR 6166). Eintragung übernommen: Mit der Hess Natur Holding GmbH mit Sitz in Butzbach (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRB 7536) als herrschendem Unternehmen ist am 24.09.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft am 01.10.2012 und die Gesellschafterversammlung der hiesigen Gesellschaft am 28.09.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Götz, Patrick aus Köln,
Pöttner, Christina aus Rabenau,
Schneider, Kathrin aus Butzbach