Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRA 46329
Firma: Frische Paradies KG
Sitz: Frankfurt am Main
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HRA 46329: FrischeParadies GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Lärchenstraße 101, ...
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HRA 46329: FrischeParadies GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Lärchenstraße 1...
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Veröffentlichung vom 16.05.2011 12:00:00
Frische Paradies KG, Frankfurt am Main, Lärchenstraße 101, 65933 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frische Paradies Moll GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 1035) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frische Paradies Goedeken GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 81832) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frische Paradies De Pastre GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 4001) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frische Paradies Niederreuther GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 125861) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frische Paradies Edelfisch GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 28236) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.