Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRA 45797
Firma: IVG Development Frankfurt Objekt "Am Hauptbahnhof 18" GmbH & Co. KG
Sitz: Wiesbaden
Veränderungen
PMG Premium Green Objekt Frankfurt Central GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Wet...
Veränderungen
IVG Development Frankfurt Objekt "Am Hauptbahnhof 18" GmbH & Co. KG, Frankfurt a...
Berichtigungen
IVG Development Frankfurt Objekt "Am Hauptbahnhof 18" GmbH & Co. KG, F...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.06.2010 12:00:00
IVG Development Frankfurt Objekt "Am Hauptbahnhof 18" GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main.(Erwerb, Entwicklung, Veräußerung und Bebauung von Grundstücken sowie Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Grundstücken im Bereich der Liegenschaft "Am Hauptbahnhof 18" in Frankfurt am Main sowie alle mit damit zusammenhängende Geschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Einreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: MURKALA Immo zweite Verwaltungs GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 24886). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der IVG Development Frankfurt Objekt "Am Hauptbahnhof 18" GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81828). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.