Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRA 45440
Firma: TLP Advanced Engineering GmbH & Co. KG
Sitz: Frankfurt am Main
Löschungen von Amts wegen
HRA 45440: TLP Advanced Engineering GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Karlstr. 1...
Löschungsankündigungen
HRA 45440: TLP Advanced Engineering GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Karlstr. 1...
Veränderungen
HRA 45440: TLP Advanced Engineering GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Karlstr. 1...
Veränderungen
TLP Advanced Engineering GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Karlstr. 12, 60329 Fr...
Veränderungen
TLP Advanced Engineering GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Karlstr. 12, 60329 Fr...
Veränderungen
TLP Advanced Engineering UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Frankfurt am Main, Ka...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.12.2009 12:00:00
TLP Advanced Engineering UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Frankfurt am Main, Karlstr. 12, 60329 Frankfurt am Main.Umwandlungsvermerk von Amts wegen nachgetragen: Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TL Production GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 82978). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 17.08.2009 Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 17.08.2009 Bezug genommen.