Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRA 44885
Firma: Stadtwerke Karben
Sitz: Karben
Veränderungen
HRA 44885:Stadtwerke Karben, Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben). Nicht mehr B...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 12.09.2011 22:00:00
Stadtwerke Karben, Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben). Die Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2010 hat die Neufassung der Satzung und insbesondere die Änderung der Satzung in § 1 (Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes) und § 5 (Vertretung des Eigenbetriebes) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Einrichtungen der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Hallenfreizeitbades, des Bauhofs und Umweltamtes, sowie die Einrichtungen der Stadt zur Energiegewinnung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz werden als organisatorisch und wirtschaftlich selbständige Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung) in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes, der Hessischen Gemeindeordnung und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Zweck des Eigenbetriebes ist die Versorgung der Bevölkerung und der gewerblichen und sonstigen Einrichtungen mit Trink- und Betriebswasser (Wasserversorgung) im Stadtgebiet; die Sicherstellung der Abwasserbeseitigung; der Betrieb und die Unterhaltung des Hallenfreizeitbades; die Pflege und Unterhaltung der städtischen Flächen, die Straßenreinigung und -unterhaltung, der Winterdienst, Geräte- und Lagerhaltung, Fuhrpark, die Pflege und Aufforstung von stadteigenen Wäldern, die Landschaftspflege und Pflege der Naturschutzgebiete, Baumkontrolle, Inspektion und Pflege der Gräben auf Funktionstüchtigkeit sowie das Ökopunkte-Management. Zweck des Eigenbetriebs ist ferner der Bau und Betrieb von Anlagen zur Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien, um hierdurch im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Bürger der Stadt. Der Eigenbetrieb kann alle seine Betriebszwecke fördernde und sie wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich der Eigenbetrieb im Rahmen gesetzlicher Vorschriften geeigneter Dritter bedienen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Betriebsleitung besteht aus dem kaufmännischen und dem technischen Betriebsleiter. Die Betriebsleitung vertritt die Stadt in den Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die nach den Bestimmungen dieser Satzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Der kaufmännische und der technische Betriebsleiter vertreten gemeinsam.Veränderungen
Stadtwerke Karben, Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben). Nicht mehr Betriebslei...
Veränderungen
Stadtwerke Karben, Karben, (Rathausplatz 1, 61184 Karben).Nicht mehr Betriebslei...
Berichtigungen
Stadtwerke Karben, Karben, (Rathausplatz 1, 61184 Karben).Satzung vom 01.01.1989...
Neueintragungen
Stadtwerke Karben, Karben, (Rathausplatz 1, 61184 Karben).Eigenbetrieb der Stadt...