Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRA 44867
Firma: Wohnbau Frankfurt AG + Co. KG
Sitz: Frankfurt am Main
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HRA 44867: Wohnbau Frankfurt GmbH + Co. KG, Frankfurt am Main, Mailänder Straße ...
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HRA 44867: Wohnbau Frankfurt AG + Co. KG, Frankfurt am Main, Mailänder Straße 8,...
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Wohnbau Frankfurt AG + Co. KG, Frankfurt am Main, Mailänder Straße 8, 60598 Fran...
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Wohnbau Frankfurt GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Mailänder Straße 8, 60598 Fr...
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Wohnbau Frankfurt GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, (Mailänder Str. 8, 60598 Fra...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.09.2008 12:00:00
Wohnbau Frankfurt GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, (Mailänder Str. 8, 60598 Frankfurt am Main).(Besitz und Verwertung von Land, Erwerb und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Immobilien jeder Art, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Immobilien im weitesten Sinne, Erstellung von Wohn-, Gewerbe-, Handels- und Industriebauten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Verwaltung von Immobilienvermögen jeder Art, Durchführung von bautechnischen, architektonischen und betriebswirtschaftlichen Arbeiten sowie Vornahme von Handlungen die dem Unternehmen förderlich oder zweckdienlich sind.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Deutsche Baugruppe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Amtsgericht München HRB 79960). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wohnbau Frankfurt GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 20617). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.