Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRA 44859
Firma: BRANDLOFT OHG
Sitz: Sulzbach
Veränderungen
HRA 44859: BRANDLOFT OHG, Sulzbach, Am Limespark 2, 65843 Sulzbach. Die Gesellsc...
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HRA 44859:BRANDLOFT OHG, Sulzbach, Am Limespark 2, 65843 Sulzbach.Die Gesellscha...
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BRANDLOFT OHG, Sulzbach, Am Limespark 2, 65843 Sulzbach. Geschäftsanschrift: Am ...
Veränderungen
BRANDLOFT OHG, Sulzbach, (Am Limespark 2, 65843 Sulzbach).Nach Wohnortänderung, ...
Berichtigungen
BRANDLOFT OHG, Sulzbach, (Am Limespark 2, 65843 Sulzbach).Name von Amts wegen be...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2008 12:00:00
BRANDLOFT OHG, Sulzbach, (Am Limespark 2, 65843 Sulzbach).(§ 3 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist die die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auch als per-sönlich haftender Gesellschafter, sowie die Erbringung administrativer, techni-scher und kaufmännischer Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unterneh-men. (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck un-mittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an an-deren Unternehmen beteiligen.). Offene Handelsgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Gonzáles, Javier, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Persönlich haftende Gesellschafterin: Oster-Daum, Christina, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BRANDLOFT GmbH mit dem Sitz in Sulzbach (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 81583). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gonzáles, Javier aus Frankfurt am Main,
Oster-Daum, Christina aus Wiesbaden