Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRA 44517
Firma: FALK & Co. Revisions- und Treuhand-GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz: Heidelberg
Veränderungen
FALK & Co. Revisions- und Treuhand-GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.02.2008 12:00:00
FRT FALK & Co. Revisions- und Treuhand Aktiengesellschaft & Co. Frankfurt KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (Großer Hasenpfad 30, 60598 Frankfurt am Main, Gegenstand des Unternehmens der Kommanditgesellschaft sind die für Wirschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: FALK & Co Revisions- und Treuhand- Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337190). Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Heininger, Klaus, Erzhausen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Falk & Co. Corporate Finance GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 55315). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heininger, Klaus aus Erzhausen