Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRA 43787
Firma: Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRA 43787: Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Bockenheime...
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HRA 43787: Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Bockenheime...
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HRA 43787: Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Bockenheime...
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HRA 43787:Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Bockenheimer Lan...
Veränderungen
Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 64...
Berichtigungen
Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstr. 84, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.04.2007 07:55:00
Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main, Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für andere, deren Ankauf und Verkauf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, deren Verwaltung und Vermietung für andere und im eigenen Namen, Vermittlung von Grundstücksfinanzierungen und sonstigen Kapitalanlagen, ferner Beratung in allen Grundstücksangelegenheiten (ausgenommen die Rechts- und Steuerberatung)). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Ballwanz Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78941), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Ballwanz Immobilienservice GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 43505). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.