Veröffentlichungen vom Amtsgericht Frankfurt am Main zum Aktenzeichen HRA 43247
Firma: IHS - Intelligent Healthcare Solutions Ltd. & Co. KG
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
IHS - Intelligent Healthcare Solutions Ltd. & Co. KG, Frankfurt am Main, Lyoner ...
Veränderungen
Cape June Ltd. & Co. KG, Frankfurt am Main, Lyoner Str. 34, 60528 Frankfurt am M...
Veränderungen
Cape June Ltd. & Co. KG, Frankfurt am Main (Lyoner Str. 34, 60528 Frankfurt am M...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.08.2006 10:28:00
Cape June Ltd. & Co. KG, Frankfurt am Main (Lyoner Str. 34, 60528 Frankfurt am Main, der Vertrieb von Consumer Health Care Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Consumer Health Care sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art, sowie sämtliche damit in Verbindung stehenden Geschäftshandlungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er alleine. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Persönlich haftende Gesellschafterin: Lamberts Healthcare Limited, Tunbridge Wells/Großbritannien (Gesellschaftsregister von England und Wales Nr. 4500877). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Bayer, Thomas, Darmstadt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Cape June GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75495). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bayer, Thomas aus Darmstadt