Veröffentlichungen vom Amtsgericht Königstein zum Aktenzeichen HRA 3594
Firma: Rothe Beförderungsdienste GmbH & Co. KG
Sitz: Kelkheim (Taunus)
Löschungen
HRA 3594: Rothe Beförderungsdienste GmbH & Co. KG, Kelkheim (Taunus), Haingraben...
Veränderungen
HRA 3594: Rothe Beförderungsdienste GmbH & Co. KG, Kelkheim (Taunus), Haingraben...
Berichtigungen
HRA 3594:Rothe Beförderungsdienste GmbH & Co. KG, Kelkheim (Taunus), Haingraben ...
Veränderungen
HRA 3594:Rothe Beförderungsdienste KG, Kelkheim (Taunus), Haingraben 4, 65779 Ke...
Veränderungen
HRA 3594:Rothe Beförderungsdienste KG, Kelkheim (Taunus), Haingraben 4, 65779 Ke...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 23.05.2014 22:01:00
HRA 3594:Rothe Beförderungsdienste KG, Kelkheim (Taunus), Haingraben 4, 65779 Kelkheim (Taunus).Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Carolin Rothe Personenbeförderungsservice e.K. mit Niederlassung in Kelkheim (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3561) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Rothe Beförderungsdienste KG, Kelkheim (Taunus), Haingraben 4, 65779 Kelkheim (T...